LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.11.2000
L 13 AL 4533/99
Normen:
SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 1722/99 - 30.09.1999,

Sperrzeit beim Anspruch Arbeitslosengeld bei Vermittlung in Leiharbeitsverhältnis

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2000 - Aktenzeichen L 13 AL 4533/99

DRsp Nr. 2006/23596

Sperrzeit beim Anspruch Arbeitslosengeld bei Vermittlung in Leiharbeitsverhältnis

Grundsätzlich ist die Vermittlung in ein Leiharbeitsverhältnis kein wichtiger Grund für eine Nichtannahme eines Arbeitsangebotes. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit eines Leiharbeitsverhältnisses ist die Dauer der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Die Vermittlung in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis muss erfolglos versucht worden sein und auf längere Zeit nicht aussichtsreich erscheinen. Nach mehreren kurzfristig auf das Angebot gescheiterten Beschäftigungsverhältnissen ist es zumutbar, ein Leiharbeitsverhältnis einzugehen, da die bei Zeitarbeit geforderte abwechselnde Betätigung an verschiedenen Stellen längerfristig die Chance zur festen Übernahme in einem Betrieb eröffnet. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § Abs. Nr. ;