Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 7. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin in der Berufungsinstanz. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird endgültig auf 5.000,-- € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Rahmen der Statusfeststellung über die Frage der Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) in ihrer Tätigkeit als nebenberufliche Lehrkraft für Pflegeberufe.
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