ArbG Berlin, vom 27.02.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 41 Ca 120/89
Streitwert: Wert der Beschwer bei Urlaubsvergütung
LAG Berlin, Beschluss vom 05.07.1990 - Aktenzeichen 6 SHa 1/90
DRsp Nr. 2002/8193
Streitwert: Wert der Beschwer bei Urlaubsvergütung
Wird die auf Urlaubsvergütung für einen bestimmten Zeitraum gerichtete Klage abgewiesen und verlangt der Arbeitnehmer mit seiner Berufung nunmehr Urlaubsvergütung für einen anderen Zeitraum bzw. Urlaubsabgeltung, so ist die Berufung unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht 800 DM übersteigt, auch wenn es nominell um einen höheren Betrag geht.