Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 19.01.2024 in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 16.082.2024, Az.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Prozessbevollmächtigte des Klägers trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu 4/5.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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