Die Beschwerde der Beteiligten zu 2)/Antragsgegnerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.09.2010 wird zurückgewiesen.
I.
Der bei der Beschwerdeführerin errichtete Betriebsrat verlangte als Antragsteller und Beteiligter zu 1) in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren von der Beschwerdeführerin als Antragsgegnerin und Beteiligter zu 2) die fristlose Kündigung des Beteiligten zu 3) auf der Grundlage von §
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