BAG - Urteil vom 13.03.2024
10 AZR 555/20
Vorinstanzen:
ArbG Nienburg, vom 20.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 401/19
LAG Niedersachsen, vom 08.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 316/20

Tarifliche Nachtarbeitszuschläge; Gleichheitssatz; Aussetzung

BAG, Urteil vom 13.03.2024 - Aktenzeichen 10 AZR 555/20

DRsp Nr. 2024/4962

Tarifliche Nachtarbeitszuschläge; Gleichheitssatz; Aussetzung

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Oktober 2020 - 16 Sa 316/20 - teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 20. Januar 2020 - 1 Ca 401/19 - auf die Berufung des Klägers abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

für den Abrechnungsmonat April 2019 121,16 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2019,

für den Abrechnungsmonat Mai 2019 151,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2019 und

für den Abrechnungsmonat Juni 2019 151,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2019 zu zahlen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 92 % und die Beklagte 8 % zu tragen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe tariflicher Nachtarbeitszuschläge.

1. 2. 3.