Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen.
Der Kläger ist Orchestermussiker bei den "Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und (VSB), die von den Beklagten als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts betrieben werden.
Auf das Arbeitsverhältnis findet derTarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) vom 1. Juli 1971 Anwendung. Dort ist bestimmt:
"§ 4 Ärztliche Untersuchung
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