1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. September 2020 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§
Hinweise des Senats:
Teilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|