Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - vom 10. November 2016 wird zurückgewiesen.
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Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass ihm im Falle der Frau C. ein Mitbestimmungsrecht zusteht im Rahmen des auf §
Frau C. war beim Land Baden-Württemberg als Sekretärin an einer Universität angestellt. Mit Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersgrenze hätte ihr Arbeitsverhältnis gemäß §
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