LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.12.2009
2 Sa 420/09
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 22.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1556/08

Unangemessene Benachteiligung durch befristete Arbeitszeiterhöhung in der Lebensmittelproduktion

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 420/09

DRsp Nr. 2010/6786

Unangemessene Benachteiligung durch befristete Arbeitszeiterhöhung in der Lebensmittelproduktion

1. Bei der nach § 307 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Inhaltskontrolle der Befristung einzelner Vertragsbedingungen können Umstände von Bedeutung sein, welche die Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen; im Falle der Verwirklichung eines Tatbestandes dieser Norm überwiegt nach den gesetzlichen Bewertungsmaßstäben daher das Interesse der Arbeitgeberin an der nur befristeten Erhöhung der Arbeitszeit gegenüber dem Interesse der Arbeitnehmerin an der unbefristeten Vereinbarung des Arbeitszeitumfanges.