Die Parteien streiten im Rahmen einer Drittschuldnerklage um die Leistung von Arbeitsentgelt.
Von einer wiederholenden Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß §
Die Klägerin hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 10.528,00 EUR nebst 5% Zinsen seit dem 01. Januar 2002 zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
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