I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 14. Juni 2022 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.634,80 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Annahmeverzugslohn für den Monat April 2021, inklusive einem Mietzuschuss, in Höhe von insgesamt 1.634,80 EUR brutto nebst Zinsen.
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