BSG - Urteil vom 07.11.2000
B 2 U 28/99 R
Normen:
RVO § 539 Abs. 1 Nr. 5, § 658 Abs. 2 Nr. 1, § 776 Abs. 1 Nr. 1, § 777 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen, vom 13.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 95/99
SG Oldenburg, vom 27.01.1999 - Vorinstanzaktenzeichen U 70009/97

Unternehmereigenschaft in einem auslaufenden landwirtschaften Betrieb

BSG, Urteil vom 07.11.2000 - Aktenzeichen B 2 U 28/99 R

DRsp Nr. 2001/3767

Unternehmereigenschaft in einem auslaufenden landwirtschaften Betrieb

1. Wenn die Bodenbewirtschaftung auf Dauer eingestellt etwa dadurch wird, dass die landwirtschaftlichen Flächen verkauft oder verpachtet werden, so entfällt die Eigenschaft als landwirtschaftlicher Unternehmer. Der rechtlichen Annahme, ein Eigentümer von Bodenflächen müsse allein wegen der Möglichkeit einer zukünftigen Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer angesehen werden ist deshalb nicht zu folgen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 539 Abs. 1 Nr. 5, § 658 Abs. 2 Nr. 1, § 776 Abs. 1 Nr. 1, § 777 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Der Kläger beansprucht Leistungen aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wegen der Folgen des Unfalles vom 11. November 1995.