Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Beschwerdeführer, ein Arbeitgeberverband für Unternehmen der Briefdienstleistungsbranche, wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen das
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist weder zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers noch im Hinblick auf zu klärende Rechtsfragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung angezeigt (§
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