Die Parteien streiten, ob die Beklagte verpflichtet war, den Kläger nach dem
Der Kläger, der das zweite Staatsexamen als Geodät bestanden hat, wird seit November 1988 als technischer Angestellter im Planungsamt der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom 4. Juli 1989 teilte er der Beklagten mit, daß er in der Zeit vom 6. November 1989 bis 10. November 1989 beabsichtige, an einem Intensivkurs "Spanisch für Anfänger" teilzunehmen. Mit Schreiben vom 11. Juli 1989 lehnte die Beklagte eine Freistellung nach dem
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