OVG Saarland - Beschluss vom 31.01.2024
5 A 44/23
Normen:
BPersVG 1974 § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; KSVG § 79 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
FA 2024, 104
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 10.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 186/21

Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Auszubildenden unter Berücksichtigung aller Umstände (hier: fehlende freie Stelle); Schutz des Jugendvertreters vor Willkürentscheidungen i.R.e. Weiterbeschäftigungsanspruchs; Rat als zuständiger Haushaltsgesetzgeber

OVG Saarland, Beschluss vom 31.01.2024 - Aktenzeichen 5 A 44/23

DRsp Nr. 2024/1864

Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Auszubildenden unter Berücksichtigung aller Umstände (hier: fehlende freie Stelle); Schutz des Jugendvertreters vor Willkürentscheidungen i.R.e. Weiterbeschäftigungsanspruchs; Rat als zuständiger Haushaltsgesetzgeber

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10. Februar 2023 - 9 K 186/21 - wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BPersVG 1974 § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; KSVG § 79 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.