Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.06.2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung weiterer Urlaubsabgeltung (nebst zusätzlicher Urlaubsvergütung) für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.04.2020 im Umfang von 55 Urlaubstagen in Höhe von 14.747,70. Die weiteren erstinstanzlich verfolgten Ansprüche werden von keiner Partei weiter verfolgt. Insoweit wird das Urteil des Arbeitsgerichtes nicht angegriffen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|