Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin wendet sich gegen eine ihr Grundstück betreffende Beschlagnahme- und Einziehungsanordnung in einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung.
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