BVerfG - Beschluss vom 07.11.2007
1 BvR 1840/07
Normen:
GG Art. 20 Abs. 2 Art. 1 Abs. 1 ; SGB II § 20 § 28 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
NZS 2008, 530
Vorinstanzen:
BSG, vom 16.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen AS 61/06

Verfassungsmäßigkeit der Grundsicherung für Arbeitssuchende

BVerfG, Beschluss vom 07.11.2007 - Aktenzeichen 1 BvR 1840/07

DRsp Nr. 2007/23251

Verfassungsmäßigkeit der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Angesichts der Schwierigkeiten bei der Bestimmung der von Verfassungs wegen unerlässlichen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins muss eine Verfassungsbeschwerde, die eine Unterschreitung des Existenzminimums rügt, substantiiert darlegen, dass die staatlicherseits zur Verfügung gestellten Leistungen nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Die bloße Bezugnahme auf nicht näher bezeichnete Einmalbedarfe genügt den Substantiierungsanforderungen ebenso wenig wie der pauschale Verweise auf allgemeine sozialpolitische Stellungnahmen.

Normenkette:

GG Art. 20 Abs. 2 Art. 1 Abs. 1 ; SGB II § 20 § 28 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

I. 1. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954) sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die Stelle der Arbeitslosenhilfe und in weiten Teilen auch an die Stelle der Sozialhilfe des vorher geltenden Rechts getreten.