SG Köln, vom 18.11.1988 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AN 281/87
BSG, vom 11.12.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 1 RA 1/89
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geschiedenen-Witwenrente bei Wiederheirat in der ehemaligen DDR
BVerfG, Beschluß vom 19.04.1991 - Aktenzeichen 1 BvR 375/91
DRsp Nr. 2005/15655
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geschiedenen-Witwenrente bei Wiederheirat in der ehemaligen DDR
Die Grundrechte der Beschwerdeführerin aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1GG nicht dadurch verletzt, daß ihr die Gewährung einer wieder aufgelebten Geschiedenen-Witwenrente (§§ 42, 68AVG) versagt wurde, weil sie im Zeitpunkt der zweiten Eheschließung am 23. Dezember 1957 wegen ihres Wohnsitzes in der damaligen DDR nach Bundesrecht keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung ihres früheren Ehemannes hatte.