1. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die konkursrechtliche Einordnung der (auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangenen) Ansprüche eines Vorruheständlers gegen seine frühere Arbeitgeberin, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Konkursverwalter gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach Vorruhestandsleistungen "Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis" im Sinne von § 59 Abs. 1 Nr.
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