A.
Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, daß sie zu Geldbußen verurteilt worden sind, weil sie sich nicht unverzüglich von einer aufgelösten Versammlung entfernt haben. Ihre Verfassungsbeschwerden werfen die Frage auf, ob eine solche Verurteilung die Rechtmäßigkeit der Auflösungsverfügung voraussetzt oder nicht.
I. Versammlungen unter freiem Himmel können gemäß Art.
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