LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.01.2024
L 5 KR 189/21
Normen:
PrüfvV § 7 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 26.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 44 KR 398/20

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung; Wirksamen Einleitung eines Prüfungsverfahrens bei Richtigkeit der kodierten Nebendiagnosen

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2024 - Aktenzeichen L 5 KR 189/21

DRsp Nr. 2024/4824

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung; Wirksamen Einleitung eines Prüfungsverfahrens bei Richtigkeit der kodierten Nebendiagnosen

1. Eine allgemein gehaltene Frage nach der Richtigkeit der kodierten Nebendiagnosen steht der wirksamen Einleitung eines Prüfungsverfahrens nicht entgegen. (abweichend 10. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25. April 2023 - L 10 KR 15/21). 2. Eine Prüfanzeige, die sich generell auf die kodierten Nebendiagnosen bezieht, ist dahingehend auszulegen, dass sämtliche vergütungsrelevanten Nebendiagnosen beanstandet und geprüft werden sollen. 3. Ist der Datensatz "Nebendiagnosen" Prüfgegenstand, kann diese nur innerhalb des Fristenregimes des § 7 Abs. 5 PrüfV 2016 korrigiert oder ergänzt werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 26. April 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.898,52 EUR festgesetzt.

Normenkette:

PrüfvV § 7 Abs. 5;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die weitere Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.