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Die Beteiligten streiten, ob der Anspruch des Klägers auf Verletztengeld ruht (§
Der Kläger ist als selbständiger Tierarzt bei der Beklagten gegen Arbeitsunfall versichert. Neben der freiberuflichen Tätigkeit ist er beim Landratsamt N. als Fleischbeschauer im Angestelltenverhältnis beschäftigt und während dieser Tätigkeit beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband unfallversichert.
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