Die Berufung wird zurückgewiesen, soweit das Sozialgericht die die Beigeladenen zu 1. bis 10. betreffenden Regelungen des Bescheides vom 27. Juli 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 8. Januar 2016 aufgehoben hat. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|