I. Die Antragsteller beantragen die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Schadenersatzklage. Die Antragstellerin zu 1) war die Ehefrau, die Antragsteller zu 2) bis 4) sind die Kinder des verstorbenen Herrn K. Dieser war seit Mitte August 1989 als Arbeiter bei der Antragsgegnerin zu 1) beschäftigt. Ab Ende August/Anfang September 1989 bewohnte er - zumindest zeitweise - mit seiner Ehefrau, der Antragstellerin zu 1), Räume auf dem Werksgelände. Dort wurde er am 5. Dezember 1989 tot aufgefunden.
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