Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 26. Juni 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gem. §
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