Die Berufung gegen das Endurteil des LG Deggendorf vom 17.07.2019 ( Az.
Im Übrigen (Klageerweiterung in der Berufungsinstanz) wird die Klage abgewiesen.
III.Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer I genannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
I. II. III.
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