BSG - Urteil vom 15.12.1999
B 11 AL 53/99 R
Normen:
AFG § 101 Abs. 1 S. 1, § 102 Abs. 1 S. 1; SGG § 141 Abs. 1, § 77 ;
Vorinstanzen:
LSG Celle - 17.11.1998 - L 8 AL 155/98 ,
SG Oldenburg, vom 01.04.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 AL 40014/94

Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit, Rechtskraftwirkung von Urteilen

BSG, Urteil vom 15.12.1999 - Aktenzeichen B 11 AL 53/99 R

DRsp Nr. 2000/4927

Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit, Rechtskraftwirkung von Urteilen

1. Für die Prüfung, ob Kurzzeitigkeit der Beschäftigung anzunehmen ist oder nicht, ist die voraussichtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt seiner Begründung maßgebend. 2. Die Rechtskraft des Urteils erfaßt den sich aus den festgestellten Tatsachen und den angewandten Rechtsnormen ergebenden Subsumtionsschluß als Ganzes, nicht jedoch die einzelnen Glieder dieses Schlusses. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 101 Abs. 1 S. 1, § 102 Abs. 1 S. 1; SGG § 141 Abs. 1, § 77 ;

Gründe:

I. Der Rechtsstreit betrifft noch die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 12. August bis 21. September 1992 sowie die hieraus resultierende Erstattung von Alg in Höhe von 1.564,50 DM.