I. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 15. August 2018 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Beim Landesarbeitsgericht ist am 21. September 2018 vom Verfügungskläger und Antragsteller (nachfolgend: Kläger) unter dem Datum 19. September 2018 ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 15. August 2018 -
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