I. Die am 13. August 1980 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 19. Oktober 1994 zugestellten Antrag des Ehemannes (Antragsteller) durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 16. September 1996 geschieden (insoweit rechtskräftig am selben Tag). Der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt.
Während der Ehezeit (1. August 1980 bis 30. September 1994; §
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