BAG - Urteil vom 16.11.2022
10 AZR 458/21
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13; SokaSiG Anlage 37 Abs. 4 Nr. 6; Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) vom 06.07.2015 und vom 04.05.2016 nach Maßgaben der AVE eines Tarifvertrags für das Baugewerbe vom 06.07.2015 Nr. 1 Abs. 4 Nr. 6 i.V.m. Anhang 3;
Fundstellen:
AP Bau Nr. 420
EzA TVG _ 4 Bauindustrie Nr. 193
EzA-SD 2023, 15
NZA 2023, 437
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 07.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 143/21
ArbG Wiesbaden, vom 25.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 172/20

Vorgefertigte Betonstützen als Fertigbauteile i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV Sozialkassen im BaugewerbeTarifliches Verständnis zum Begriff des Unternehmenszusammenschlusses i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 Hs. 2 VTV Sozialkassen im BaugewerbeTarifgeltung der VTV Sozialkassen im Baugewerbe für den Herstellungsbetrieb von Fertigbauteilen auch bei einschränkender AVE für den einbauenden Montagebetrieb

BAG, Urteil vom 16.11.2022 - Aktenzeichen 10 AZR 458/21

DRsp Nr. 2023/3150

Vorgefertigte Betonstützen als Fertigbauteile i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV Sozialkassen im Baugewerbe Tarifliches Verständnis zum Begriff des "Unternehmenszusammenschlusses" i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 Hs. 2 VTV Sozialkassen im Baugewerbe Tarifgeltung der VTV Sozialkassen im Baugewerbe für den Herstellungsbetrieb von Fertigbauteilen auch bei einschränkender AVE für den einbauenden Montagebetrieb

Orientierungssätze: 1. Der Begriff des Fertigbauteils iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV setzt nicht voraus, dass dieses mehrere Bauleistungen enthält oder mehrere Funktionen zu erfüllen hat. Vielmehr ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass es als komplette Einheit im Fertigbau verwendet wird und durch den Einbau in seiner Funktion die herkömmliche Bauweise ersetzt. Auch vorgefertigte Betonstützen stellen danach Fertigbauteile im Tarifsinn dar (Rn. 25, 28 f.).