Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 19.03.2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten insbesondere über die Wirksamkeit einer Befristung nach dem
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