I. Zwischen der Klägerin und der beklagten Landesversicherungsanstalt (LVA) ist streitig, ob die Klägerin zur Nachentrichtung von Beiträgen berechtigt ist.
Der Ehemann der Klägerin (Versicherter) entrichtete zwischen 1926 und 1930 als Mechaniker Beiträge zur tschechoslowakischen Pensionsversicherung. Er war Vertriebener und anerkannter Verfolgter. Bis zu seinem Tod im Jahre 1978 lebten die Eheleute als amerikanische Staatsangehörige in den Vereinigten Staaten. Die Klägerin wohnt weiterhin dort.
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