A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs. Der antragstellende Arbeitgeber ist ein Druck- und Verlagshaus, Beteiligter ist der beim Arbeitgeber in der Betriebsstätte Hamburg gebildete Betriebsrat.
Der Arbeitgeber wendet in diesem Betrieb folgende Tarifverträge an:
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