LAG Niedersachsen - Beschluss vom 06.12.2018 5 TaBV 107/17
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256; GG Art. 5 Abs. 1; GG Art 19 Abs. 3;
Fundstellen:
ArbRB 2019, 232
Vorinstanzen:
ArbG Göttingen, vom 06.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 5/17
Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im BeschlussverfahrenBestimmtheitsgrundsatz im BeschlussverfahrenUnbegründetheit von Globalanträgen im Urteils- und BeschlussverfahrenBetriebsrat als Träger des Grundrechts der freien MeinungsäußerungUnzulässigkeit eines nur auf die Vergangenheit gerichteten Feststellungsantrags
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.12.2018 - Aktenzeichen 5 TaBV 107/17
DRsp Nr. 2019/8321
Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im BeschlussverfahrenBestimmtheitsgrundsatz im BeschlussverfahrenUnbegründetheit von Globalanträgen im Urteils- und BeschlussverfahrenBetriebsrat als Träger des Grundrechts der freien MeinungsäußerungUnzulässigkeit eines nur auf die Vergangenheit gerichteten Feststellungsantrags
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.