1. Die befristete Erinnerung der Klägerin gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 05.09.2018 - 6 Oa 2/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Dem Verfahren liegt eine Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines vor dem Arbeitsgericht Magdeburg und dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt geführten Eingruppierungsrechtsstreits gemäß §§
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