Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Februar 2014 - 6 Sa 901/13 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anpassung der Betriebsrente der Klägerin zum 1. Januar 2010.
Die Klägerin war bis Januar 2003 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten beschäftigt. Seit dem 1. Februar 2003 bezieht sie eine Betriebsrente iHv. monatlich 616,61 Euro.
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