SG Dortmund, vom 22.10.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 Ar 136/95
Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe
BSG, Urteil vom 02.11.2000 - Aktenzeichen B 11 AL 35/00 R
DRsp Nr. 2001/8128
Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe
1. Wenn und soweit Vermögensgegenstände bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit Verbindlichkeiten des Arbeitslosen eine Einheit bilden, so ist ihre Verwertung nicht zumutbar iS. von § 6 Abs. 3 S. 1 AlhiV.[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]