Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit.
Die 1953 geborene Klägerin stand als Steueramtsrätin (Besoldungsgruppe A 12 LBesO) im Dienst des beklagten Landes. Sie ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50. Ohne Zurruhesetzung wäre die Klägerin mit Ablauf des Januar 2018 wegen des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|