BGH - Urteil vom 26.10.2000
III ZR 53/99
Normen:
BGB § 839 ; DDR: KommunalVerf §§ 45, 95;
Fundstellen:
DÖV 2002, 88
NJW 2001, 2402
VersR 2002, 55
Vorinstanzen:
OLG Hamburg,
LG Hamburg,

Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims

BGH, Urteil vom 26.10.2000 - Aktenzeichen III ZR 53/99

DRsp Nr. 2000/9735

Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims

»a) Zur kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflicht öffentlich-rechtlicher Zusagen des Landkreises hinsichtlich der Belegung und der Pflegesatzhöhe für ein zu errichtendes Altenpflegeheim. b) Hat der Landkreis einem Investor Zusagen gemacht, die für die Errichtung und den späteren Betrieb eines Altenpflegeheims eine Vertrauensgrundlage bilden sollen, trifft ihn auch die ihm gegenüber dem Empfänger der Zusagen obliegende Amtspflicht, die notwendige Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. c) Wäre die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde auf einen entsprechenden Antrag des Landkreises erteilt worden oder zu erteilen gewesen, ist der geschädigte Empfänger der Zusagen nach Amtshaftungsgrundsätzen so zu stellen, als hätte der Landkreis seinen Zusagen entsprochen; wäre die Genehmigung nicht erteilt worden, kommt eine Haftung des Landkreises insoweit in Betracht, als die Zusagen ein haftungsrechtlich relevantes Vertrauen begründeten.«

Normenkette:

BGB § 839 ; DDR: KommunalVerf §§ 45, 95;

Tatbestand: