Die Selbstanzeigen der Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 25. Juni 2019, 8. August 2019, 26. August 2019, 18. September 2019, 26. September 2019 und 11. November 2019 im Verfahren
Als zuständiges Gericht wird das Arbeitsgericht Stuttgart bestimmt.
I.
Gegenstand des Verfahrens sind die Selbstablehnungsanzeigen der Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Heilbronn im Ausgangsverfahren.
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