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Autorenverzeichnis Hauptverhandlung

 

Der Herausgeber

Philipp Rinklin, Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht, ist seit 2009 in eigener Kanzlei in Freiburg tätig (www.kanzlei-rinklin.de) . Darüber hinaus ist er Referent in strafrechtlichen Fort- und Weiterbildungen für Fachanwälte nach § 15 FAO. Neben seiner Tätigkeit als Referent ist Herr Rinklin Autor in juristischen Fachbüchern, veröffentlicht regelmäßig in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften und ist ständiger Mitarbeiter im Juris Praxis-Report Strafrecht.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Ausbleiben des Angeklagten“ bearbeitet.

Die Autoren

Dr. Heiko Artkämper a.D. war fast 30 Jahre als Staatsanwalt als Gruppenleiter und dabei überwiegend als Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Dortmund tätig. Von 1995 bis 2022 war er zudem im Nebenamt als Mitglied des Justizprüfungsamts Hamm sowie als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Fortbildungsveranstaltungen für junge Staatsanwälte und Staatsanwältinnen aktiv. Herr Dr. Artkämper hält bundesweit Vorträge sowohl für Polizeibeamte als auch für Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter. Neben seinen zahlreichen fachbezogenen Veröffentlichungen war er bis 2016 Mitherausgeber des Strafrechtsreports und ist u.a. Autor des 2022 in der sechsten Auflage erschienenen Werkes „Die „gestörte“ Hauptverhandlung“.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Ablehnung von Prozessbeteiligten“, „Der Umgang mit Sachverständigengutachten“ und „Wiedereintritt in die Beweisaufnahme“ bearbeitet.

Jan Dehne-Niemann ist Richter am Landgericht Mannheim und dort u.a. mit Wirtschaftsstrafsowie mit Bank- und Kapitalanlagesachen befasst. Er war von 2014–2016 als Dozent u.a. für Strafrecht und Strafprozessrecht an die Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen abgeordnet und ist gegenwärtig als Dozent in der strafrechtlichen Fachanwaltsfortbildung nebentätig. Neben seiner Publikationstätigkeit im Straf- und Strafprozessrecht sowie zur Rechtstheorie engagiert er sich ehrenamtlich im Beirat der studentischen Rechtsberatungsorganisation PRO BONO Mannheim.

In diesem Werk hat er die Kapitel „örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit“, der Unmittelbarkeitsgrundsatz“, „Die Nebenklage“ und „Das Adhäsionsverfahren“ bearbeitet.

Dr. Sandra Forkert-Hosser ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hubert Gorka (www.drgorka.de), wo sie nahezu ausschließlich im Strafrecht tätig ist und sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache berät. In den Jahren 2011–2016 war sie zudem Kursleiterin für das Juristische Repetitorium Hemmer für den Fachbereich Strafrecht und Strafprozessrecht. Frau Forkert-Hosser ist Autorin von Fachveröffentlichungen zum Strafverfahrens- und zum Entschädigungsrecht. Regelmäßig ist sie Interviewpartnerin der TV-Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“.

In diesem Werk hat sie die Kapitel „Opening Statement – Eröffnungserklärung des Verteidigers, § 243 Abs. 5, S.3 StPO“, „Äußerungen des Angeklagten in der Hauptverhandlung“ und „Die Widerspruchslösung bearbeitet“

Uwe Freyschmidt ist Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei Freyschmidt Frings Pananis Venn (www.ffpv.de). Er verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung als Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht. Von 2007–2012 war Herr Freyschmidt Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Seit 2015 ist er Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins.
Regelmäßig wird er als Referent zu rechtspolitischen und wirtschaftsstrafrechtlichen Themen angefragt. Herr Freyschmidt ist Autor diverser Fachveröffentlichungen. Die WirtschaftsWoche zählt Freyschmidt in ihrer Ausgabe 18/2020 zu den renommiertesten Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Unterbrechung und Aussetzung der Hauptverhandlung“ bearbeitet.

Dr. Stefan Henke ist Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und dort stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung für Rechtssachen. Herr Dr. Henke ist seit 2004 in der sächsischen Justiz, vornehmlich im Strafrecht tätig. Daneben ist er Prüfer der Staatlichen Pflichtfachprüfung bei Landesjustizprüfungsamt des Freistaates Sachsen und hält regelmäßig Vorträge zu strafrechtlichen Themen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Das Beweisantragsrecht“ bearbeitet.

Thomas Jänicke ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Gubitz und Partner (Hamburg). Zuvor war er bis Februar 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau und danach an der Universität Hamburg. Herr Jänicke ist Autor diverser Aufsätze in juristischen Aus- bildungszeitschriften.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Besetzung des Gerichts“ bearbeitet.

Prof. Dr. Bernhard Kramer, Rechtsanwalt und em. Professor an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, ist Strafverteidiger für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen in eigener Kanzlei (www.professor-bernhardkramer.de). Zuvor war er Staatsanwalt in Berlin und langjährig Professor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht sowie Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen. Neben seiner Publikationstätigkeit im Straf- und Strafprozessrecht lehrte Prof. Dr. Kramer über zehn Jahre als Lehrbeauftragter an der Universität Hohenheim.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Die Verwertung von Äußerungen des Beschuldigten im Strafprozess“ bearbeitet.

Jenna Krause ist derzeit als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. Zuvor war sie als Richterin beim Landgericht Heilbronn und dort zeitweise der Schwurgerichtskammer und einer großen Strafkammer zugewiesen.

In diesem Werk hat sie die Kapitel „Die Nebenklage“ und „Das Adhäsionsverfahren“ bearbeitet.

Carsten Krumm ist Richter am Amtsgericht Dortmund und dort mit Strafrecht und Verkehrsrecht befasst. Daneben ist er seit 2008 für die Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen zuständig und hält Vorträge bei der RAK Hamm, der Justizakademie NRW und beim Landesamt für Ausbildung. Herr Krumm ist Autor diverser Fachveröffentlichungen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Sitzordnung“ bearbeitet.

Dr. Julian Lubini ist Oberstaatsanwalt, seit 2008 in der Justiz und überwiegend im Strafrecht tätig, so in der Wirtschaftsabteilung einer Staatsanwaltschaft, im Strafrechtsreferat eines Ministeriums und als Dezernent der Generalstaatsanwaltschaft Dresden für Wirtschaftsstrafsachen. Er ist daneben Prüfer in der Staatlichen Pflichtfachprüfung sowie in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Der Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO“ bearbeitet.

Dr. Ole-Steffen Lucke, Fachanwalt für Strafrecht und Leiter des Hamburger Standorts der Kanzlei Gubitz und Partner (www.gubitz-partner.de), ist als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Zudem ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften zu strafrechtlichen Fragen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Besetzung des Gerichts“ bearbeitet.

Dr. Frank Maurer ist Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer am Landgericht Stuttgart und Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Er publiziert regelmäßig zu juristischen Fachthemen und hält bundesweit Fachvorträge und (Online-)Seminare zur Technik und Taktik der Befragung und Vernehmung, Verhandlungstechnik und Gesprächsführungstaktik vor Gericht, Wahrheitsfindung/Aussagepsychologie, Glaubhaftigkeitsanalyse sowie zur Zeugenvorbereitung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsfortbildung, FAO), die Justiz (Staatsanwaltschaft und Gericht, auch Deutsche Richterakademie), die Polizei (Polizeihochschule Baden-Württemberg), Führungskräfte von Unternehmen (auch Dax), Rechtsabteilungen, unternehmensinterne (Compliance) Ermittlungen, Unternehmensberatungen und Versicherungen. Als erfahrener Strafrichter und Lehrbeauftragter vereint Dr. Frank Maurer Praxis und Wissenschaft in einer Person.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Das Fragerecht“ und „Protokollierungsanträge“ bearbeitet.

Dr. Wolf Molkentin, Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei Gubitz und Partner (www.gubitz-partner.de) in Kiel, ist als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Im Rahmen seiner langjährigen Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg auf den Gebieten von bürgerlichem Recht, materiellem Strafrecht, Strafprozessrecht und Grundlagenfächern hatte er eine Vertretungsprofessur für Strafrecht und Rechtssoziologie inne. Herr Dr. Molkentin ist auch Autor von Veröffentlichungen in Fachzeitschriften zu strafrechtlichen und strafprozessualen Fragen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Der Urkundsbeweis“ bearbeitet.

Thilo Schäck ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Steuerrecht und in der Kanzlei nbh-Strafrecht in Dortmund (www.nbh-strafrecht.de) tätig. Seine Schwerpunkte stellen neben dem allgemeinen Strafrecht das Steuerstrafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Wiederaufnahmen dar. Darüber hinaus ist er seit vielen Jahren als Referent im (strafrechtlichen) Gebührenrecht und Strafprozessrecht tätig. Seine Zielgruppe stellen neben Strafverteidigern auch Mitarbeiter in strafrechtlichen Kanzleien dar.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Vergütung in der Hauptverhandlung“ bearbeitet.

Patrick Schladt ist Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei Weindl Ziegler Schladt (www.weindl-partner.de) in Landshut. Herr Schladt ist seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahr 2007 ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Im Jahr 2011 deckte Herr Schladt den sogenannten Staatstrojaner auf und war in diesem Zusammenhang Referent und Experte bei verschiedenen Landesregierungen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Auschluss der Öffentlichkeit“ bearbeitet.

Christian Schößling, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, ist Partner der Kanzlei Wöhlermann, Lorenz & Partner (www.wlplaw.de) in Leipzig. Herr Schößling ist Autor und Herausgeber diverser Fachveröffentlichungen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Vorgespräche und Verständigung im Strafprozess“ bearbeitet.

Dr. Philipp Schulz-Merkel, Fachanwalt für Straf-, Verkehrs- und Versicherungsrecht, ist in eigener Kanzlei in Nürnberg tätig (www.schulz-merkel-coll.de). Seit 2006 unterrichtet er als Lehrbeauftragter an der Universität Erlangen-Nürnberg in den Bereichen des Strafrechts sowie des Zivilrechts. Zudem ist er Autor in diversen juristischen Fachzeitschriften sowie Herausgeber der NZV (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht), wobei er sich auf die Bereiche Versicherungsrecht und Strafrecht konzentriert. Daneben veröffentlicht er popularjuristische Beiträge.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Sitzordnung“ und „Vorführung des gefesselten Angeklagten aus der Haft“ bearbeitet.

Dr. Matthias Schütrumpf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, ist Mitgründer der Kanzlei Duchon Meißner Schütrumpf (www.strafverteidiger-muenchen.info). Außerdem ist er Gastdozent des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Rahmen der Referendarausbildung, Dozent der Deutschen Anwalt Akademie für die Ausbildung von Fachanwälten sowie Dozent des Deutschen Anwaltsinstitut e.V. im Rahmen der Weiterbildung für Fachanwälte nach § 15 FAO. Herr Dr. Schütrumpf ist Autor diverser Fachveröffentlichungen.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Zeugenvernehmung/ Audiovisuelle Vernehmung“ bearbeitet.

Wolfgang Schwürzer ist Vertreter des Generalstaatsanwalts in Dresden. Neben seinen vielfachen Tätigkeiten in der Aus- und Fortbildung ist er zudem Referent bei Fortbildungstagungen für Richter und Staatsanwälte zu strafrechtlichen Themen und hält bundesweit Seminare im Auftrag der Rechtsanwaltskammern zur Fortbildung der Anwälte im Strafrecht. Außerdem ist Herr Schwürzer Prüfer für das 2. Jur. Staatsexamen sowie Autor mehrerer Veröffentlichungen zum Strafrecht.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Das Beweisantragsrecht“ und „Der Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO“ bearbeitet.

Carsten Staub ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei Brück Rechtsanwälte in Mettmann bei Düsseldorf (www.brueck-rechtsanwaelte.de). Darüber hinaus ist er Ausbilder für den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Wuppertal und als Referent in strafrecht- und verkehrsrechtlicher Fort- und Weiterbildungen für Fachanwälte nach § 15 FAO u.a. bei div. Anwaltvereinen, der DeutscheAnwaltAkademie und bei EIDEN Juristische Seminare tätig. Daneben ist er Autor in mehreren juristischen Fachbüchern und veröffentlicht regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften zum Straf- und Verkehrsrecht.

In diesem Werk hat er das Kapitel „Anwesenheitspflicht des Angeklagten“ bearbeitet.

Dr. Birgitta Stückrath ist Richterin am Amtsgericht Freiburg und aktuell nach einer Abordnung zum Oberlandesgericht Karlsruhe als Straf- und Jugendrichterin sowie Jugendschöffenrichterin tätig. Darüber hinaus war sie Lehrbeauftragte an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg und ist seit 2009 Leiterin einer Arbeitsgemeinschaft für Referendare beim LG Freiburg. Seit 2011 ist Frau Dr. Stückrath Referentin im Fachanwaltslehrgang Strafrecht bei ARBER-Seminare, seit 2013 in der Schöffenfortbildung tätig und war in 2018 Referentin bei den Schwetzinger Strafrechts- sowie Verkehrsrechtstagen (Fortbildung nach § 15 FAO).

In diesem Werk hat sie das Kapitel „Ausschluss der Öffentlichkeit“ bearbeitet.

Dr. Nicole Tritsch ist seit Oktober 2019 Richterin am Amtsgericht Offenburg und seit Januar 2020 Straf- und Ermittlungsrichterin sowie zuständig für Abschiebehaftentscheidungen. Zuvor war sie von 2016–2019 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Freiburg und dort im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts und in Verfahren der organisierten Kriminalität tätig.

In diesem Werk hat sie das Kapitel „Beweiserhebungs- und -verwertungsverbote“ bearbeitet.

Dr. Sebastian Wußler ist Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg. Er leitet dort die „Ermittlungsgruppe Doping“, die für die Verfolgung von Dopingvergehen in Baden-Württemberg zentral zuständig ist. Bei der Staatsanwaltschaft Freiburg ist Herr Dr. Wußler für die Durchführung von praktischen Studienzeiten für Rechtsstudenten verantwortlich. Herr Dr. Wußler ist Lehrbeauftragter an der Katholischen Hochschule in Freiburg für Straf- und Zivilrecht und regelmäßig als Dozent an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg und bei der Generalzolldirektion für arznei- und dopingmittelrechtliche Fragen tätig. Herr Dr. Wußler ist Mitglied der Redaktion der Deutschen Richterzeitung und Autor von verschiedenen strafrechtlichen Kommentarbeiträgen und Aufsätzen.

In diesem Werk hat er die Kapitel „Der Augenscheinsbeweis“ und „Rechtlicher Hinweis des Gerichts, § 265 StPO“ bearbeitet.