Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Durch Auftragen eines Kontrastmittels (Einstaubverfahren) werden Fingerabdruckspuren auf nahezu jedem Gegenstand sichtbar gemacht; daktyloskopische Spuren entstehen durch Übertragung des Papillarlinienbilds der Handfläche und der Finger einer Person auf einen Gegenstand und sind aufgrund von Unregelmäßigkeiten in den Papillarleisten prinzipiell einmalig. |
Die Übereinstimmung von zwölf anatomischen Merkmalen ist nach den Standards in Deutschland zur Identifizierung ausreichend. |
Befinden sich Fingerabdrücke mehrerer Personen auf einem Objekt, existieren chemische und optische Verfahren zur Vereinzelung der Spuren, um eine Zuordnung zu ermöglichen. |
Eine exakte Protokollierung durch den daktyloskopische Spuren sichernden polizeilichen Erkennungsdienst ist notwendig, um die Tatbezogenheit der Spur belegen zu können; abgesehen von einer nicht unerheblichen Fehlerquote bei der Auswertung von Fingerspuren kann ein (leicht beweglicher) Gegenstand auch mit der Spur zum Tatort gelangt sein und somit von einem Tatunbeteiligten herrühren. |
Bei der Polizei werden Fingerabdrücke und Fingerabdruckspuren im Automatischen Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) zentral gespeichert. |
Sachverhalt
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