Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Es stellt regelmäßig keinen Grund zur Besorgnis der Befangenheit dar, wenn ein Gericht einen Verständigungsvorschlag in der Hauptverhandlung erneut unterbreitet, nachdem er bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung durch das Gericht anempfohlen und von einem Verfahrensbeteiligten abgelehnt wurde (BGH, Urt. v. 02.09.2020 - 5 StR 630/19). |
Kommt eine Verständigung nach § |
Hat der Ablehnende bereits (im Kern) Kenntnis vom Ablehnungsgrund, kann "der Zeitraum, der für eine ,unverzügliche‘ Ablehnung zur Verfügung steht, (…) nicht zu dem Zweck ausgedehnt werden, zunächst Stellungnahmen von Verfahrensbeteiligten einzuholen" (BGH, a.a.O.). |
Sachverhalt
Dem Angeklagten wird ein besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
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