Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Die schlicht fehlerhafte Auslegung und Handhabung der Verwerfungsgründe stellt einen Verfahrensverstoß dar, der im Rahmen der Revision entsprechend den Anforderungen des § |
Bei willkürlicher oder grob fehlerhafter Rechtsanwendung liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters vor (BGH, a.a.O. m.w.N.). |
Sachverhalt
Der Angeklagte muss sich vor dem Landgericht u.a. wegen besonders schweren Raubes verantworten.
Im Rahmen der Hauptverhandlung gibt er vor, an einem grippalen Infekt zu leiden, woraufhin sich die Kammer durch zwei Ärzte die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bescheinigen lässt. Eine weitere Untersuchung in der Mittagspause ergibt keine klinischen Auffälligkeiten. Nachdem der Angeklagte mehrere Zeugenvernehmungen durch lautes Husten gestört und ihm gewährte Toilettengänge sowie Unterbrechungen beantragt hat, stellt er einen Befangenheitsantrag, der nach §
Liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters vor?
Lösung
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