Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
§ |
Eine dienstliche Äußerung über Wahrnehmungen in einer früheren Hauptverhandlung kann nur dann als eine schriftliche Zeugenerklärung im Sinne des § |
Die schriftlichen Urteilsgründe eines früheren Verfahrens sind bereits deshalb nicht als Zeugenaussage zu bewerten, da diese lediglich das Ergebnis der geheimen Beratung eines Spruchkörpers wiedergeben (OLG Oldenburg, a.a.O.). |
Die Vorbefassung eines Richters begründet für sich genommen - abgesehen von den Ausschließungstatbeständen der §§ |
Sachverhalt
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