Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 27. Juni 2017 mit den Feststellungen aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere große Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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