Tenor
Die Untersuchungshaft des Angeschuldigten dauert fort.
Bis zum Urteil, längstens bis zum 22. Juli 2024, wird die Haftprüfung dem nach allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
Gründe
I.
1. Das Amtsgericht Tiergarten (383 Gs 329/23) hat am 19. Oktober 2023 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen den am 18. Oktober 2023 vorläufig festgenommenen Angeschuldigten einen auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts einer versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 241 (Abs. ), 52 sowie eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung gemäß §§ Abs. , Abs. , erlassen. Seit diesem Tag wird gegen ihn in hiesiger Sache in der Justizvollzugsanstalt Moabit - derzeit im dortigen Haftkrankenhaus - die Untersuchungshaft vollzogen.