Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 5. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Mit ihrer Revision beanstandet die Angeklagte die Verletzung materiellen und formellen Rechts. Das Rechtsmittel hat bereits mit der Rüge der Verletzung des § 257c Abs. 5 StPO Erfolg. Auf die weiteren Rügen kommt es daher nicht mehr an.
1. Der Verfahrensbeanstandung liegt folgendes Geschehen zugrunde:
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|